Beratung nach § 37.3

Sofern Sie Pflegegeld beziehen und Ihre Pflege und Betreuung durch Angehörige oder  Pflegepersonen eigenständig  sicherstellen, müssen Sie in regelmäßigen Abständen einen Beratungseinsatz durchführen lassen. Die Pflegegrade eins bis drei müssen halbjährlich und die Pflegegrade vier und fünf vierteljährlich, durch einen zugelassenen Pflegedienst, überprüft werden. Diese Beratungseinsätze sollen zur Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege dienen.

Die Inhalte der Beratung sind vielfältig und betreffen Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen. Die anfallenden Umbauten sind sehr unterschiedlich, so können  Treppenlifter oder das Anpassen der Badezimmer eine Maßnahme sein. In der Beratung können aber auch pflegespezifische Fragen erläutert werden, wie Lagerungstechniken, Ernährungsberatung oder der Umgang mit demenziellen Veränderungen.