Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege nach Paragraph 39 SGB XI bietet pflegenden Angehörigen und Pflegepersonen die Möglichkeit, sich eine Auszeit zu nehmen. Die Gründe für eine zeitweise Entlastung können u.a. Krankheit, Termine oder der wohlverdiente Urlaub sein. In Ihrer Abwesenheit übernehmen wir , als Pflegedienst, die Versorgung in Ihrer Häuslichkeit. Die Verhinderungspflege kann dabei stundenweise über das Jahr oder bis zu 6 Wochen am Stück verwendet werden. Der Anspruch auf Verhinderungspflege besteht zusätzlich, die Pflegekasse übernimmt die Kosten hierbei bis zu einem Betrag von 1612 Euro.

Ergänzend können bis zu 50% des Kurzzeitpflegebetrages, bis zu 806 Euro, für die Ersatzpflege genutzt werden. Somit übernimmt die Pflegekasse Kosten von bis zu 2418 Euro im Rahmen der Verhinderungspflege. Für die Versorgung im Rahmen der Verhinderungspflege können alle Leistungen der Grund- und Behandlungspflege abgerufen werden. Nutzen Sie unsere kostenlose Beratung und Hilfe bei der Antragstellung.